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Maskenpflicht und Corona-Impfung

Wir möchten Sie auf die detaillierten Informationen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) bezüglich der Rechtslage beim Thema Mund-Nasen-Schutz und bei der Benachteiligung von nicht Geimpften hinweisen.

Hier finden Sie auch Informationen zum Datenschutz bei einer Ausweiskontrolle in Verbindung mit einem Attest zur Maskenbefreiung. Die Kontrolle kann vom Hausrecht gedeckt sein.

Der Diskriminierungsschutz durch das AGG kommt nur infrage, sofern Sie eine langfristige Behinderung / chronische Erkrankung (keine vorübergehende Erkrankung) haben. Doch auch in diesem Fall kann eine Benachteiligung aus Gründen des Infektionsschutzes gerechtfertigt sein, wenn sich Angehörige einer Risikogruppe im Geschäft aufhalten können. Derzeit sehen die Corona-Verordnungen der meisten Bundesländer Ausnahmen aus gesundheitlichen Gründen bei der Maskenpflicht vor. Allerdings sind Betreiber*innen von Groß- und Einzelhandel oder anderen Dienstleistungsbetrieben (Hotels, Gaststätten, Fitnessstudios etc.) im Rahmen ihres Hausrechts nicht an solche Ausnahmeregelungen gebunden. Die ADS empfiehlt Kund*innen und Geschäften individuelle Lösungen zu suchen.

Weitere Information auf der Website der Antidiskrimierungsstelle des Bundes